Buchhaltung und Rechnungen für Eventtechnik-Verleih
Licht, Ton, Bühnen, Zelte, Hüpfburgen und Fotoboxen: Verleiher vermieten Material tageweise, liefern aus und holen ab und haben viel gebundenes Kapital in Technik. Saldiqo schreibt Mietrechnungen mit Lieferschein, stellt Kautionen und Anzahlungen und erfasst Anschaffungen und Reparaturen.
Das fällt bei Eventtechnik-Verleih an
Miete pro Tag
Material wird tageweise vermietet, mit Lieferung, Aufbau und Abholung.
Kaution und Schäden
Eine Kaution sichert Material. Schäden müssen belegt und abgerechnet werden.
Gebundenes Kapital
Technik ist teuer und wird über Jahre vermietet. Abschreibung und Wartung sind wichtige Kostenarten.
So hilft dir Saldiqo
- Mietrechnung mit LieferscheinMaterial, Tage, Lieferung, Aufbau.
- Kaution und AnzahlungAngebot, Abschlag, Schlussrechnung.
- Wartung und ReparaturBelege je Gerät als Kostenstelle.
Typische Rechnungspositionen
Beispiele, die in dieser Branche oft auf Rechnungen stehen. Preise legst du selbst fest.
- Beschallungsanlage, Miete 2 Tage
- Lieferung und Abholung, Pauschale
- Aufbau und Einweisung
- Fotobox mit Drucker, Miete 1 Tag
- Schadenersatz laut Beleg
- Kaution 200 €, Rückzahlung folgt
Steuern und Rechnungen in der Schweiz
Was für Rechnungen in der Schweiz gilt, in Kürze. Stand: Oktober 2026.
- Mehrwertsteuer
- Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 %, Beherbergung 3,8 %. Saldiqo rechnet je Rechnungsposition mit dem Satz, den du wählst.
- Ohne MWST-Pflicht
- Liegt dein weltweiter Umsatz aus steuerbaren Leistungen unter CHF 100'000 im Jahr, bist du von der Steuerpflicht befreit. Dann zeigt Saldiqo weder MWST noch MWST-Nummer auf der Rechnung, denn wer nicht registriert ist, darf keine MWST ausweisen. Für gemeinnützige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine liegt die Grenze bei CHF 250'000.
- Pflichtangaben
- Auf die Rechnung gehören Name und Ort des Leistungserbringers, die Firma so, wie sie im Handelsregister steht, dazu Empfänger, Leistung, Datum und Betrag. Bist du MWST-pflichtig, steht auch deine MWST-Nummer darauf, zum Beispiel CHE-123.456.789 MWST. Eine Rechnungsnummer schreibt das Gesetz nicht vor, sie wird aber empfohlen.
- QR-Rechnung
- Seit dem 30. September 2022 ist die QR-Rechnung der einzige Einzahlungsschein. Saldiqo setzt den Zahlteil mit Empfangsschein auf jede Rechnung, in CHF oder EUR, mit QR-IBAN und Referenz oder mit normaler IBAN.
- E-Rechnung
- Zwischen Unternehmen gibt es keine Pflicht. Der Bund verlangt E-Rechnungen ab einem Auftragswert über CHF 5'000.
- MWST-Abrechnung
- Sie geht über das ePortal der ESTV und nur noch elektronisch, in der Regel quartalsweise nach der effektiven Methode, innert 60 Tagen. Saldiqo zeigt Umsatz und MWST je Satz. Abgerechnet wird im ePortal oder über deine Treuhand.
- Aufbewahrung
- Zehn Jahre nach Art. 958f OR.
- Zahlungsverzug
- Der Verzugszins beträgt 5 % (Art. 104 OR). Verzug tritt in der Regel erst mit einer Mahnung ein, ausser es gibt einen festen Verfalltag. Eine Pauschale gibt es nicht. Mahngebühren darfst du nur verlangen, wenn sie in deinen AGB vereinbart sind.
Häufige Fragen
Wie behandle ich eine Kaution?
Du stellst sie als Position in der Rechnung und rechnest sie bei Rückgabe gegen. Wie sie steuerlich zu behandeln ist, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Kann ich Lieferscheine und Rechnungen verknüpfen?
Ja. Beides gehört zum selben Auftrag.
Müssen Eventtechnik-Verleih in der Schweiz MWST ausweisen?
Nur wer MWST-pflichtig ist. Bei einem weltweiten Umsatz unter CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen besteht keine Pflicht, dann darfst du auch keine MWST auf die Rechnung schreiben. Wer die Grenze erreicht, meldet sich innert 30 Tagen an.
Brauchen Eventtechnik-Verleih in der Schweiz eine E-Rechnung?
Zwischen Unternehmen nicht. Nur der Bund verlangt sie ab einem Auftragswert über CHF 5'000. Für Zahlungen ist die QR-Rechnung der Standard, und die erzeugt Saldiqo für dich.
Wie lange müssen Eventtechnik-Verleih Rechnungen aufbewahren?
Zehn Jahre nach Art. 958f OR. Belege kannst du in Saldiqo digital ablegen. Die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bleibt bei dir.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung, ohne Gewähr. Für deinen Fall hilft dir deine Steuerberatung.