Buchhaltung und Rechnungen für Marktstände
Gemüse, Käse, Brot, Blumen, Fisch: Am Marktstand läuft alles bar, doch Standgebühr, Einkauf, Fahrzeug und Gastronomie-Lieferungen brauchen Belege. Saldiqo erfasst die Ausgaben, schreibt Rechnungen für Gastronomie und Firmen und hilft dir, am Monatsende zu sehen, was übrig bleibt.
Das fällt bei Marktstände an
Bar im Stand, Beleg im Karton
Am Stand zahlen Kunden bar. Standgebühr, Waren und Fahrzeug erzeugen Belege, die zwischen Terminen verloren gehen.
Mehrere Märkte
Mittwoch Stadtmitte, Freitag Vorort, Samstag Bauernmarkt: Jeder Markt hat eigene Gebühren und Umsätze.
Lieferung an Gastronomie
Manche Stände beliefern Restaurants und Läden. Das braucht Lieferschein und Rechnung.
So hilft dir Saldiqo
- Belege erfassenQuittungen mit dem Handy fotografieren und einem Markt oder Zweig zuordnen.
- Kostenstelle je MarktEinnahmen und Ausgaben je Markt auswerten.
- Lieferschein und RechnungFür Gastronomie und Läden Lieferschein und Rechnung aus demselben Auftrag.
- Serienrechnung für StammkundenFeste Lieferungen zum festen Termin.
Typische Rechnungspositionen
Beispiele, die in dieser Branche oft auf Rechnungen stehen. Preise legst du selbst fest.
- Gemüsekiste für Restaurant, laut Lieferschein
- Käse und Wurstwaren, Wochenlieferung
- Standgebühr laut Beleg weiterberechnet
- Brot und Backwaren, Grossabnahme
- Pfand für Kisten
- Anzahlung auf die Hofführung
Steuern und Rechnungen in der Schweiz
Was für Rechnungen in der Schweiz gilt, in Kürze. Stand: Oktober 2026.
- Mehrwertsteuer
- Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 %, Beherbergung 3,8 %. Saldiqo rechnet je Rechnungsposition mit dem Satz, den du wählst.
- Ohne MWST-Pflicht
- Liegt dein weltweiter Umsatz aus steuerbaren Leistungen unter CHF 100'000 im Jahr, bist du von der Steuerpflicht befreit. Dann zeigt Saldiqo weder MWST noch MWST-Nummer auf der Rechnung, denn wer nicht registriert ist, darf keine MWST ausweisen. Für gemeinnützige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine liegt die Grenze bei CHF 250'000.
- Pflichtangaben
- Auf die Rechnung gehören Name und Ort des Leistungserbringers, die Firma so, wie sie im Handelsregister steht, dazu Empfänger, Leistung, Datum und Betrag. Bist du MWST-pflichtig, steht auch deine MWST-Nummer darauf, zum Beispiel CHE-123.456.789 MWST. Eine Rechnungsnummer schreibt das Gesetz nicht vor, sie wird aber empfohlen.
- QR-Rechnung
- Seit dem 30. September 2022 ist die QR-Rechnung der einzige Einzahlungsschein. Saldiqo setzt den Zahlteil mit Empfangsschein auf jede Rechnung, in CHF oder EUR, mit QR-IBAN und Referenz oder mit normaler IBAN.
- E-Rechnung
- Zwischen Unternehmen gibt es keine Pflicht. Der Bund verlangt E-Rechnungen ab einem Auftragswert über CHF 5'000.
- MWST-Abrechnung
- Sie geht über das ePortal der ESTV und nur noch elektronisch, in der Regel quartalsweise nach der effektiven Methode, innert 60 Tagen. Saldiqo zeigt Umsatz und MWST je Satz. Abgerechnet wird im ePortal oder über deine Treuhand.
- Aufbewahrung
- Zehn Jahre nach Art. 958f OR.
- Zahlungsverzug
- Der Verzugszins beträgt 5 % (Art. 104 OR). Verzug tritt in der Regel erst mit einer Mahnung ein, ausser es gibt einen festen Verfalltag. Eine Pauschale gibt es nicht. Mahngebühren darfst du nur verlangen, wenn sie in deinen AGB vereinbart sind.
Häufige Fragen
Ersetzt Saldiqo meine Marktkasse?
Nein. Saldiqo ist kein Kassensystem. Die Barumsätze am Stand gehören in eine Kasse, die die Vorgaben deines Landes erfüllt.
Kann ich Märkte getrennt auswerten?
Ja, mit Kostenstellen je Markt.
Müssen Marktstände in der Schweiz MWST ausweisen?
Nur wer MWST-pflichtig ist. Bei einem weltweiten Umsatz unter CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen besteht keine Pflicht, dann darfst du auch keine MWST auf die Rechnung schreiben. Wer die Grenze erreicht, meldet sich innert 30 Tagen an.
Brauchen Marktstände in der Schweiz eine E-Rechnung?
Zwischen Unternehmen nicht. Nur der Bund verlangt sie ab einem Auftragswert über CHF 5'000. Für Zahlungen ist die QR-Rechnung der Standard, und die erzeugt Saldiqo für dich.
Wie lange müssen Marktstände Rechnungen aufbewahren?
Zehn Jahre nach Art. 958f OR. Belege kannst du in Saldiqo digital ablegen. Die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bleibt bei dir.
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Rechnungen schreiben, Zahlungen zuordnen, Belege sammeln und mahnen: kostenlos und ohne Testphase.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung, ohne Gewähr. Für deinen Fall hilft dir deine Steuerberatung.